Gemeinschaftswerk-Werkgemeinschaft
ist der Zusammenschluss der drei Verbände
Deutscher Werkbund Nord, Bund Deutscher Baumeister und Bund Deutscher Innenarchitektinnen und
Innenarchitekten. Gemeinschaftliches, kulturelles, soziales, ökonomisches und nachhaltiges Handeln
bestimmt das Credo dieses Zusammenschlusses und der gemeinschaftlichen Auslobung eines Preises, der in
einem zweijährigen Turnus ausgelobt wird und sich an interdisziplinäre Teams aus gestalterischen Berufen
und Studiengängen richtet.
Die Veränderung des Einzelhandels fordert eine Neugestaltung von Warenhäusern. Statt Abriss und Neubau setzen wir auf Erhalt und Umbau bestehender Gebäude. Unser Ziel im Ideenwettbewerb ist es, den Gebäudebestand bewusst einzubinden. Das alte Karstadtgebäude in Celle, einst zentral für die Nahversorgung, soll umgenutzt werden. Wir streben eine Neuprogrammierung als gemischtes Objekt an, das räumlich und sozial in das Stadtbild integriert ist. Zukünftige Nutzungen sollen die frühere Ankerfunktion in der Innenstadt wiederbeleben und Verbindungen zu Nachbarschaften ermöglichen.
Wer wir sind
Der Deutsche Werkbund (DWB) ist ein Zusammenschluss aus
Gestalter*innen, Handwerker*innen sowie kulturell und gesellschaftlich engagierten Personen und
Unternehmen. 1907 wurde der Werkbund im Zusammenwirken von Kunst, Industrie und Handwerk gegründet. Alle
zukunftsweisenden Impulse für die Formgebung und das Bauen wurden bis 1933 durch den Deutschen und die
europäischen Werkbünde bestimmt. 1933 wurde der DWB gleichgeschaltet und aufgelöst. Erst ab 1947 kam es
zu Neugründungen auf Länderebene, ab 1949 erste Ausstellungen und die internationale und
interdisziplinäre Zusammenarbeit wieder aufgenommen. Der 1949 gegründete Werkbund Nord (WBN) umfasst
heute Mitglieder insbesondere aus Architektur und Design, Stadt- und Regionalplanung sowie aus Kunst,
Forschung, Lehre, Geisteswissenschaft, Politik, Wirtschaft, Journalismus und – der Tradition
entsprechend – aus Industrie, Handwerk und Handel in Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig –
Holstein, Mecklenburg Vorpommern und Sachsen-Anhalt.
Der BDB wurde 1925 gegründet, um gemeinsame Ziele für alle Bauschaffenden deutschlandweit zu
verfolgen. 1959 gab er sich den heutigen Namen: Bund Deutscher Baumeister, Architekten und
Ingenieure. Der BDB vertritt mit seinen rund 8.000 Mitgliedern die Interessen von Architekt*innen
und Ingenieur*innen. Er ist der größte Zusammenschluss von Bauschaffenden und Studierenden aus den
Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Ingenieurwesen und Stadtplanung,
die sich der Förderung und Wahrung der Baukultur verpflichtet fühlen. Der BDB steht für das
integrale, digitale und klimagerechte Planen und Bauen und damit für einen kreativen, innovativen
und ganzheitlichen Ansatz des Bauens unter Mitwirkung aller am Planungsprozess beteiligten
Fachdisziplinen.
Der Bund Deutscher Innenarchitektinnen und Innenarchitekten (bdia) fördert und festigt seit über 70
Jahren den Berufsstand und die Berufsausübung der Innenarchitektinnen und Innenarchitekten in
Deutschland. Dabei setzt er sich als Berufsvertretung seiner Mitglieder für deren Belange in der
Öffentlichkeit und gegenüber Wirtschaft und Politik ein. Der bdia ist der größte
Innenarchitektenverband in Europa.
Celle ist eine Stadt mit rund 70.000 Einwohnern. Sie ist eine Stadt
der kurzen Wege. Ein paar Jahrhunderte lang war sie herzogliche Residenz und seitdem als
Stadt des Fachwerks, als Beamten- und Juristenstadt mit Oberlandesgericht und
Justizvollzugsanstalt bekannt. Mit den Bauten und Siedlungen des Büros von Otto Haesler aus
den 1920er Jahren ist Celle auch eine Stadt der Moderne.
Vor 60 Jahren wurde in der Celler Innenstadt auf dem Gelände des Vorgängerbaus ein neues
Karstadtgebäude nach einer Planung von Walter Brune errichtet. Die Veränderung der
Handelswelt und der Zustand des Hauses erfordern eine Neuordnung des Gebäudekomplexes.
Bislang war das Kaufhaus ein vitales Herz der Innenstadt. Doch seit der Schließung von
Karstadt sind die umgebenden Straßen stark in Mitleidenschaft gezogen. Leerstand ist
eklatant sichtbar.
Mit einem Ideenwettbewerb bietet sich die Chance, die notwendigen Fragen der Energie- und
der Bauwende, vor allem auch die Entwicklung der Celler Innenstadt als ein
Diskussionsbaustein mit der Stadtgesellschaft zukunftsweisend zu adressieren.
Mit ihrer Teilnahme am Verfahren erkennen alle Beteiligten den Inhalt der Aufgabenbeschreibung an.
Seit Jahrzehnten verändert sich der Einzelhandel. Das Waren- und Kaufhaus – einst Symbol des
Wirtschaftswunders und Anlaufpunkt vieler deutscher Innenstädte – funktioniert heute nicht mehr. Was tun
mit den meist großen Gebäudekomplexen? Was mit den umliegenden, innerstädtischen Quartieren? In vielen
Städten werden Umnutzungen angedacht, in anderen – so auch in Celle – wird ein Abriss anvisiert. Doch
muss das wirklich sein? Statt Abriss und Neubau stehen wir für Erhalt, Sanierung, Umbau und Weiterbauen
im Bestand.
Wir alle priorisieren den Erhalt des Gebäudebestandes mit neuer Nutzung und wünschen uns als Ergebnis
des Ideenwettbewerbs eine bewusste Einbindung des Baubestandes. Anstelle von Abriss und Neubau: Alles
kann, nur kein Abriss.
Eine Umnutzung des alten Karstadtgebäudes sollte nicht mehr in der Logik eines klassischen Warenhauses
funktionieren, sondern sich durch verschiedene Angebote eng mit dem Umfeld, räumlich und sozial mit den
Anforderungen der Stadtgesellschaft verbinden. Karstadt spielte in Celle eine große Rolle für die
Nahversorgung und hatte für die kleinteiligen und vielfältigen Einzelhandelsstrukturen der Innenstadt
eine wichtige Ankerfunktion. Diese Aufgabe sollten die zukünftigen Nutzungen wieder übernehmen. Ganz in
diesem Sinne ist die Neuprogrammierung des Gebäudes als ein gemischtes Objekt anzudenken, als ein
Gebäude mit unterschiedlichen, auch gemeinnützigen und öffentlichen Nutzungen, das Verknüpfungen mit den
Nachbarschaften möglich macht.
Der Wettbewerb ist als offener, interdisziplinärer, anonymer Ideenwettbewerb ausgelobt. Die
Wettbewerbssprache ist deutsch.
Jeder Teilnehmende stimmt durch die Beteiligung bzw. Mitwirkung den Bedingungen des in dieser Auslobung
beschriebenen Verfahrens zu und willigt ein, dass personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem oben
genannten Wettbewerb in Form einer automatisierten Datei geführt werden.
Eingetragen werden Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Berufsbezeichnungen. Nach
Abschluss des Verfahrens können diese Daten auf Wunsch gelöscht werden (durch formlose schriftliche
Mitteilung).
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zu, die folgende Kriterien erfüllen:
Wir wollen neue Wege in der Bearbeitung von Architektur und Städtebau gehen und dabei ganz den
kooperativen Werkgedanken des Deutschen Werkbundes aufnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme sind
interdisziplinäre Gemeinschaften aus gestalterischen, technischen und geistes- und
wirtschaftswissenschaftlichen Berufsfeldern und Studiengängen, wie zum Beispiel: Architekt*innen,
Designer*innen, Filmer*innen, Fotograf*innen, Ingenieur*innen, Innen- und Landschaftsarchitekt*innen,
Künstler*innen, Ökonom*innen, Politikwissenschaftler*innen, Stadt- und Verkehrsplaner*innen,
Soziolog*innen, Szenograf*innen, …
Die Gruppengröße ist nicht begrenzt, sondern offen. Alle Teilnehmer*innen der Gruppe müssen in der
Verfasser*innenerklärung aufgeführt sein. Dafür steht eine Verfasser*innenerklärung zur Verfügung. Eine
Mehrfachanmeldung bzw. -teilnahme führt zum Ausschluss.
An der Teilnahme Interessierte können sich ausschließlich mit dem unterschriebenen Formular für die
Teilnahme anmelden und registrieren lassen.
Anmeldung und Informationen unter: www.wggw.info
Anmeldeschluss ist der 08.03. 2024 um 20.00 Uhr.
Bis dann muss die Anmeldung spätestens bei der Wettbewerbskoordinationsstelle an der unter Ziffer 1
genannten Adresse des Deutschen Werkbund Nord eingegangen sein. Später eingegangene Anmeldungen werden
nicht mehr berücksichtigt. Eine Anmeldung und Abgabe als Kooperation ist Voraussetzung.
Mit der Zusendung eines autorisierten Anmeldeformulars erwerben die Teilnehmer*innen den Anspruch auf
Zusendung eines Downloadlinks, mit dem sämtliche für den Wettbewerb erforderlichen
Bearbeitungsunterlagen heruntergeladen werden können.
Sie haben Download-Links mit allen erforderlichen Unterlagen zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten. Laden Sie hier das Formular für die Verfassererklärung.
Bitte senden Sie die ausgefüllten Dokumente an: info@werkbundnord.de
Das Preisgericht wurde vor der endgültigen Fassung dieser Auslobung gehört und setzt sich wie folgt
zusammen:
Stimmberechtigte Fachpreisrichter*innen
Die Vorprüfung erfolgt durch die beteiligten Auslober*innen selbst.
Rückfragen sind schriftlich per E-Mail bis Ablauf des 15. März 2024 an die unter Ziffer 1 genannte
Adresse, Deutscher Werkbund Nord, zu richten.
Alle Fragen und Antworten werden Teil der Auslobung sein. Sie werden allen Teilnehmer*innen anonymisiert
und in digitaler Form bis zum 22. März zur Verfügung gestellt.
Im Sinne einer auf allen Ebenen nachhaltigen Entwicklung soll der Bestandsbau im Verfahren so weit wie
möglich erhalten bleiben – dies bezieht sich insbesondere auf die Rohbauelemente mit hoher grauer
Energie. Essenziell für die Entwicklung ist Zukunftsfähigkeit – sowohl im Hinblick auf funktionale
Flexibilität, aber auch im Hinblick auf Klimaschutz.
Ziel ist es, eine architektonische Kubatur und Nutzungsstruktur für den Standort zu erarbeiten.
Der Schwerpunkt dieses Projekts liegt städtebaulich und architektonisch auf den Themen:
Stadtgemeinschaft, ReUse, Ressourcen- und Emissionsreduktion und Mobilität. Gleichzeitig werden
interdisziplinär erarbeitete Antworten erwartet, die sich als zukünftig integraler Bestandteil der
Celler Innenstadt und Stadtgemeinschaft erweisen. Für die Zukunft ist ein nachhaltig gestalteter
Gebäudekomplex mit hoher sozialer Qualität angedacht, der sich baukulturell, stadtplanerisch,
architektonisch mit seinen Nutzungen als offener, lebendiger und integraler Bestandteil der Celler
Innenstadt definiert.
Leistungen
Die Wettbewerbsbeiträge sind auf allen Plänen, beigefügten Texten in der oberen, rechten Ecke mit einer
sechsstelligen Kennziffer von 1 cm Höhe und 6 cm Breite aus arabischen Ziffern zu versehen.
Jede teilnehmende Arbeitsgemeinschaft darf nur einen Entwurf einreichen. Nicht verlangte Leistungen
werden von der Beurteilung ausgeschlossen und können in begründeten Einzelfällen zum Ausschluss der
Arbeit führen.
Abgabe der Arbeiten bis zum 20.05.2024, 16:00 Uhr.
An diesem Tag müssen die Arbeiten unter dem Stichwort „Ideenwettbewerb Celle“
Unter folgender Adresse anonym eingereicht werden:
Deutscher Werkbund Nord e.V.
Lister Meile 33
30161 Hannover
Arbeiten, die durch die Post, Bahn oder andere Transportunternehmen zugestellt werden, gelten als
rechtzeitig eingereicht, wenn die Einlieferung unter o. g. Tagesstempel, unabhängig von der Uhrzeit,
erfolgt.
Wettbewerbsarbeiten, die beim Werkbund Nord mehr als zehn
Kalendertage nach Abgabeschluss eingehen, können gegebenenfalls nicht mehr in der Vorprüfung
berücksichtigt werden, auch wenn der Abgabebeleg eine rechtzeitige Einreichung belegt. Sie werden dann
ungeprüft dem Preisgericht vorgelegt.
Die Teilnehmenden haben für die rechtzeitige Verfügbarkeit und damit auch für die Prüfbarkeit der
relevanten Leistungen selbst Sorge zu tragen.
Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Aufgabestempel fehlt, unleserlich
oder unvollständig ist oder dessen Richtigkeit angezweifelt wird, werden solche Arbeiten vorbehaltlich
des von den Teilnehmenden zu erbringenden Nachweises zeitgerechter Einlieferung mitbeurteilt.
Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers zu verwenden.
Die eingereichten Leistungen werden nach den vom Preisgericht abgestimmten Kriterien beurteilt.
Die Verfassererklärung ist unterschrieben, in einem mit der Kennzahl versehenen, verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag einzureichen. Mit ihrer Unterschrift versichern die Verfahrensteilnehmenden, dass sie die geistigen Urheber der Verfahrensbeiträge sind.
Als Preissumme wird ein Betrag von insgesamt 6.000 € (brutto)
ausgelobt. Die besten Ideen werden wie folgt prämiert:
1. Preis: 3.000 EUR
2. Preis: 2.000 EUR
3. Preis: 1.000 EUR
2 Anerkennungen, a 500 EUR
Dem Preisgericht bleibt auf einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Preiszuteilung vor
Aufhebung der Anonymität vorbehalten. Die Auszahlung der Preisgelder erfolgt durch Rechnungstellung der
Teilnehmer an die Adresse der
Auslober*innen (siehe Ziffer 1).
Das Ergebnis des Wettbewerbs wird allen Teilnehmer*innen unverzüglich mitgeteilt. Die Auslobenden haben
das Recht, alle zum Verfahren zugelassenen Entwürfe in geeigneter Form zu veröffentlichen bzw.
öffentlich auszustellen und in diesem Sinne zu nutzen.
Die Erstveröffentlichung obliegt ausschließlich den Auslobenden.
Bekanntgabe der Gewinner*innen am 20.06.2024
Es ist vorgesehen, die Wettbewerbsergebnisse im Juli in einer öffentlichen Veranstaltung und Ausstellung zusammen mit den Preisrichter*innen und den Teilnehmer*innen und in Celle zu präsentieren.
Die mit Preisen oder Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des Werkbund Nord. Die nicht prämierten Leistungen können nach Sitzung des Preisgerichts nach Absprache abgeholt werden. Wettbewerbsleistungen, die bis zum angegebenen Zeitpunkt nicht abgeholt oder angefordert wurden, können nicht weiter aufbewahrt werden.
Es verbleiben alle Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz bei den Verfassern. Die eingereichten Unterlagen der prämierten Arbeiten werden Eigentum der Auslober*innen. Die Auslober*innen erhalten das Recht, alle Entwürfe öffentlichkeitswirksam zu nutzen. Dieses Recht kann auch auf Dritte übertragen werden, soweit es im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Projekts steht. Das Recht der Erstveröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse verbleibt bei den Auslober*innen.